Haftungsausschluss

1. Allgemein

  • Die CANANI Hundetraining übernimmt keine Gewähr für den Erfolg der Trainingseinheiten oder für konkrete Verhaltensänderungen des Hundes.
  • Die Teilnahme an Kursen, Einzeltraining und anderen Angeboten erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers.

2. Gesundheit und Sicherheit

  • Der Hund des Teilnehmers wird ausschließlich auf eigenes Risiko teilnehmen. Der Teilnehmer bestätigt, dass der Hund geimpft, gesund und geeignet für das Training ist.
  • Der Teilnehmer informiert CANANI unverzüglich über gesundheitliche Probleme, Verhaltensauffälligkeiten oder Verletzungen des Hundes vor oder während der Trainingseinheiten.
  • CANANI haftet nicht für Verletzungen, Krankheiten oder Schäden, die dem Hund, dem Hundeführer oder Dritten während oder infolge der Teilnahme entstehen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch CANANI verursacht wurden.

3. Verhalten und Zusammenarbeit

  • Der Hundebesitzer verpflichtet sich, die Anweisungen des Trainers zu befolgen und seinen Hund sicher zu führen (z. B. Leinenpflicht, Halterstrukturen, Sicherheitsmaßnahmen).
  • CANANI haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße oder unsachgemäße Nutzung von Ausrüstung, Leinen oder Hilfsmitteln entstehen, es sei denn, CANANI handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

4. Vermögensschäden

  • Schadensersatzansprüche aufgrund entgangener Teilnahme, Terminverschiebungen oder kleineren Vermögensschäden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von CANANI beruhen.

5. Dritten

  • CANANI haftet nicht für Schäden, die durch das Verhalten oder die Handlungen Dritter entstehen, soweit diese nicht als Erfüllungsgehilfen von CANANI handeln.

6. Versicherung

  • Der Hundebesitzer ist verantwortlich für eine ausreichende Haftpflichtversicherung des Hundes.
  • CANANI kann auf Wunsch den Nachweis der Versicherung prüfen.

7. Salvatorische Klauseln

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Haftungsausschlusses ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  • Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine dem Zweck der Regelung entsprechende, rechtlich zulässige Ersatzregelung.